Samstag, 9. Dezember 2017

[ #welterbe ] Die Rote Liste des gefährdeten Welterbes

Von den 1073 Stätten auf der Welterbeliste befinden sich derzeit namentlich 54 in Gefahr. 

Mit der Eintragung in die so genannte "Rote Liste" will das Welterbekomitee die Aufmerksamkeit der politisch Verantwortlichen und das öffentliche Interesse am Schutz der gefährdeten Kultur- und Naturerbestätten wecken. Die Rote Liste ist nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel, den Staat zum Handeln und die Staatengemeinschaft zur Unterstützung zu bewegen. Die Liste des gefährdeten Welterbes wird jährlich auf der Tagung des Welterbekomitees überprüft.
Krieg und Zerstörung, Umweltverschmutzung und Verstädterung, Naturkatastrophen und ökologische Zerstörung gefährden das Welterbe. Notfallmaßnahmen sollen hier Einhalt gebieten.
Die Rote Liste des gefährdeten Welterbes wird von der UNESCO geführt. Ihre Grundlage ist die von 193 Staaten unterzeichnete Welterbekonvention. Von denjenigen Kultur- und Naturdenkmälern, die auf der Liste des Welterbes geführt werden, hebt die UNESCO mit dieser Roten Liste solche hervor, deren Bestand und Geltung durch ernste und spezifische Gefahren, wie Beschädigung, Zerstörung oder Verschwinden, bedroht sind. Die UNESCO mahnt für diese Stätten außerordentliche Schutzanstrengungen an.

Das Welterbe ist eine Erfolgsgeschichte. Sie umfasst aktuell 1.073 Stätten aus 167 Ländern. Davon sind 832 Kultur- und 206 Naturstätten. Weitere 35 Stätten gehören als gemischtes Welterbe sowohl zum Kultur- als auch zum Naturerbe. Die Liste ist ein Spiegel des vielfältigen Reichtums an globalem Kultur- und Naturerbe, das es gilt, nachhaltig zu schützen und zu bewahren. Österreich ist mit 10 Welterbestätten auf der Liste vertreten.

Rote Liste. Die Rote Liste ist nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel, den Staat zum Handeln und die Staatengemeinschaft zur Unterstützung zu bewegen. Die Liste des gefährdeten Welterbes wird jährlich auf der Tagung des Welterbekomitees überprüft. Krieg und Zerstörung, Umweltverschmutzung, Verstädterung und Bauvorhaben, ökologische Zerstörung und Naturkatastrophen gefährden Welterbestätten. Jene Stätten, die vom Welterbekomitee als besonders gefährdet eingestuft sind, werden nach Artikel 11 der Welterbekonvention in einer Liste des gefährdeten Erbes der Welt („Rote Liste") geführt.
Von den 1.073 Stätten auf der Welterbeliste befinden sich im Jahre2017 bereits 54 in Gefahr, unter anderem alle sechs Welterbestätten in Syrien, die Altstadt von Jerusalem, das Bamiyan-Tal in Afghanistan und seit 2017 das Historische Zentrum von Wien aufgrund städtebaulicher Entwicklungen.
Internationale Notfallmaßnahmen sollen hier Einhalt gebieten.Nach Artikel 11 der Welterbekonvention werden in die "Liste des gefährdeten Welterbes" Stätten aufgenommen, die infolge von Krieg oder Naturkatastrophen, durch Verfall, durch städtebauliche Vorhaben oder private Großvorhaben ernsthaft bedroht sind. Mit der Eintragung in die so genannte "Rote Liste" will das Welterbekomitee die Aufmerksamkeit der politisch Verantwortlichen und das öffentliche Interesse am Schutz der gefährdeten Kultur- und Naturerbestätten wecken.



[ #natur #freunde #umwelt ]

Keine Kommentare: