Auch der Kauf von exotischen Souvenirs trägt zur Gefährdung von Arten bei und kann strafbar sein!
Neben dem Lebensraumverlust durch globale Veränderungen wiedem Klimawandel oder regionalen Entwicklungen wie Siedlungs- undStraßenbau, ist der Handel mit bedrohten Arten eine große Gefahr, die massiv zum Artensterben beiträgt. Mit dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (auch CITES genannt), der Artenhandelsverordnung der EU und dem österreichischen Artenhandelsgesetz 2009 wird der Handel mit bedrohten Arten streng kontrolliert bzw. eingeschränkt oder gänzlich verboten.
Die Vielfalt unserer Tier- und Pflanzenwelt ist regionalen und globalen Bedrohungen ausgesetzt. Eine große Gefahr für den Weiterbestand vieler Arten ist der Artenhandel. Viele Reisende wissen gar nicht, dass sie mit der Mitnahme geschützter Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnissen daraus gegen Gesetze verstoßen und sich strafbar machen.
Souvenirs aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, wie etwa ausgestopfte Tiere, Regenstöcke (aus Kakteen), Schalen, Korallen und andere Raritäten, die auf Tier- oder Pflanzenarten basieren, gehören zu den Gegenständen, die in der EU am häufigsten vom Zoll beschlagnahmt werden. Die Palette der Angebote artengeschützter Produkte ist nicht zu unterschätzen. Sie reicht von Schuhen oder Taschen aus Schlangen- oder Waranleder über teure Gitarren oder Klarinetten aus geschütztem Tropenholz bis hin zu echtem Kaviar von Stören.
Exotische Heimtiere. Immer wieder können auch Schenkende und Beschenkte auf der Suche nach einem originellen Geschenk in Konflikt mit geltenden internationalen Artenschutzbestimmungen geraten. Eigentlich sollte man Tiere überhaupt nicht verschenken, denn sie sind nicht irgendwelche Dinge, die man einfach verstauen oder zur Seite legen kann. Es sind Lebewesen! Das Angebot umfasst neben Papageien meist auch junge Affen, Schildkröten oder Chamäleons. In vielen Fällen handelt es sich dabei um betrügerische Angebote, die aufgrund des günstigen Preises der Tiere zum Kauf verlocken sollen.
Aber auch im Angebot des Zootierhandels gibt es unverändert eine Fülle von verschiedenen Arten von Vögeln und Reptilien wie Papageien, Schildkröten, Riesenschlangen oder Echsen, die internationalen Artenschutzregelungen unterliegen und nur unter bestimmten Voraussetzungen gehandelt werden dürfen. Unterliegt ein Produkt oder ein Lebewesen dem Artenschutzabkommen, darf es entweder gar nicht oder nur mit einem Nachweis über rechtmäßige Einfuhr und Erwerb verkauft werden.
Die Haltung exotischer Arten ist zudem sehr anspruchvoll und erfordert meist neben speziellen Klimabedingungen auch eine Versorgung mit ausgewähltem Futter. „Grundsätzlich sind Wildtiere, auch wenn sie aus Nachzuchten stammen, keine Kuscheltiere und damit weder für unerfahrene Tierhalter noch für Kinder geeignet“, so die BfN-Präsidentin. "Ohnehin sollte man sich den Kauf eines Haustiers gut überlegen: Kann eine artgerechte Haltung sicher gestellt werden? Ist die langfristige Betreuung sicher gestellt?" Wer sich dennoch überlegt, ein exotisches Heimtier anzuschaffen, muss eine Vielzahl unterschiedlicher Bedingungen beachten.
Die Checkliste für den Kauf von exotischen Heimtieren. Schutz vor Impulskäufen und Überrumpelungen: Überdenken Sie Ihre Kaufabsichten in Ruhe und entscheiden Sie erst am nächsten Tag.
Vor dem Kauf:
Schutz. Souvenirs aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten mit aus dem Urlaub nach Hause zu bringen, mag ein nettes Andenken sein, aber machen Sie sich bewusst, dass der Handel mit vielen Tier- und Pflanzenarten, sowie ihren Teilen oder Produkten durch CITES und die EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten kontrolliert wird. Für die Einfuhr solcher Geschenke und Souvenirs in die EU ist daher entweder eine Genehmigung erforderlich, oder sie ist verboten.
Österreicher Ratgeber "Artenschutz im Urlaub". Urlaub ist immer etwas besonderes! Die schönsten Urlaubsfreuden sind aber schnell verdorben, wenn man im Urlaubsland oder bei der Rückkehr mit seinen Mitbringseln eine unangenehme Überraschung erlebt.
Über 30.000 Arten sind durch strenge Gesetze geschützt. Der unbedachte Kauf von tierischen oder pflanzlichen „Souvenirs“ kann gravierende rechtliche Konsequenzen zur Folge haben: Beschlagnahmung, Geldstrafen (bis zu 40.000 Euro) und in manchen Fällen sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
Die Broschüre, die gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen erstellt wurde, enthält eine Reihe von nützlichen Tipps:
[ #natur #freunde #umwelt ]⇒
- Kaufen Sie grundsätzlich kein Tier, wenn Sie nicht ganz sicher sind, dass der Beschenkte daran langfristig interessiert ist.
- Besteht der Wunsch nach einem Tier, hinterfragen Sie möglichst die Ernsthaftigkeit dieses Wunsches. Tierhaltung ist Verantwortung für ein Lebewesen und keine vorübergehende Spielerei!
- Vor allem bei Kindern sollte das Interesse an einem Tier zunächst auf die klassischen Heimtiere (z.B. Zwergkaninchen, Hamster, Wellensittich) gelenkt werden. Exoten sind anspruchsvoller in der Haltung und zeigen meist kein "kindgerechtes" Verhalten (keine Schmusetiere!).
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Naturschutzbehörde oder beim Bundesamt für Naturschutz (www.bfn.de/cites) danach, ob die gewünschte Art geschützt ist und welche Verpflichtungen mit dem Kauf/der Haltung verbunden sind.
- Informieren Sie sich bei Fachverbänden über die Haltung der gewünschten Art. Stellen Sie sicher, dass eine artgerechte Haltung gewährleistet werden kann.
- Überlegen Sie, ob das Tier z.B. im Urlaub von Dritten versorgt oder eventuell mitgenommen werden kann.
- Bitten Sie den Zoohändler in jedem Fall um konkrete Angaben zur Art, u.a. über Herkunft, Größe, Haltungsansprüche, Lebensdauer, Verhalten (u.a. gefährlich? kindgerecht? Zutraulichkeit? Einzel-/Paar-/Gruppenhaltung?), Artenschutzbestimmungen. Bei unklaren oder pauschalen Aussagen lieber auf die Anschaffung verzichten!
- Lassen Sie sich eine komplette Aufstellung für Kosten zur artgerechten Unterbringung (Käfig, Terrarium, Aquarium inkl. Heizung, Beleuchtung etc.) und Pflege (Futter, Pflege-/Arzneimittel etc.) machen; bei vielen Exoten sind Zeitaufwand und Folgekosten erheblich.
- Wählen Sie vorzugsweise Nachzuchttiere, da diese besser an eine Haltung angepasst und deshalb widerstandsfähiger sind.
- Kalkulieren Sie die Kapazitäten für Unterbringung und Pflege realistisch, v.a. wenn sich die Pfleglinge fortpflanzen.
- Kaufen Sie keine schwächlichen, abgemagerten, verletzten oder auffallend trägen Exemplare, auch nicht aus Mitleid! Sie unterstützen damit nur solche Praktiken, denn für jedes gekaufte Tier wird Ersatz beschafft. Außerdem handelt es sich in vielen Fällen um kranke Tiere mit geringer Lebenserwartung.
- Prüfen Sie mit gesundem Menschenverstand die Zustände beim Tierhändler. Modriger Geruch, mit Kot und Futterresten verschmutzte Behälter oder gar Tierleichen können Hinweise auf mangelhafte Sachkunde sein. Dort sollte man auf keinen Fall ein Tier kaufen!
- Vorsicht bei Sonderangeboten! Gesunde Tiere sind keine Wühltischware und haben ihren Preis.
Schutz. Souvenirs aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten mit aus dem Urlaub nach Hause zu bringen, mag ein nettes Andenken sein, aber machen Sie sich bewusst, dass der Handel mit vielen Tier- und Pflanzenarten, sowie ihren Teilen oder Produkten durch CITES und die EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten kontrolliert wird. Für die Einfuhr solcher Geschenke und Souvenirs in die EU ist daher entweder eine Genehmigung erforderlich, oder sie ist verboten.
Österreicher Ratgeber "Artenschutz im Urlaub". Urlaub ist immer etwas besonderes! Die schönsten Urlaubsfreuden sind aber schnell verdorben, wenn man im Urlaubsland oder bei der Rückkehr mit seinen Mitbringseln eine unangenehme Überraschung erlebt.
Über 30.000 Arten sind durch strenge Gesetze geschützt. Der unbedachte Kauf von tierischen oder pflanzlichen „Souvenirs“ kann gravierende rechtliche Konsequenzen zur Folge haben: Beschlagnahmung, Geldstrafen (bis zu 40.000 Euro) und in manchen Fällen sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
Die Broschüre, die gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen erstellt wurde, enthält eine Reihe von nützlichen Tipps:
- Beispiele kritischer Produkte "vom Gürtel bis zum Papagei"
- länderspezifische Bestimmungen für Souvenirs
- Wissenswertes für die richtige Verzollung
- weiterführende Informationen
- Vorsicht bei verbotenen Urlaubssouvenirs
- In CITES aufgelistete Tier- und Pflanzenarten
- Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)
- Österreicher Ratgeber: Artenschutz im Urlaub
- Artenschutz kennt keine Grenzen - Datenbank des deutschen Zolls
- Augen auf bei Souvenirs - WWF Schweiz
- Artenschutz für Urlauber
- [YouTube Search] ⇒ Artenschutz, Urlaub
- [YouTube Search] ⇒ CITIES Artenschutz
- [Google Search] ⇒ Artenschutz: Vorsicht bei Urlaubsmitbringsel
Nütze auch diesen obenstehenden Link „[Google Search] ⇒ “. Er liefert allenfalls einen aktuelleren Link oder im Falle einer Verwaisung einen neueren und aktuelleren. Fast immer aber hilft er auch für zusätzliche oder aktuellere Infos!
- TIPP: Das ⇒ #Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.
- Beachte dort auch weitere Informationen zum Thema unter "Nachschlagen A-Z".
- 17.7.23 [Letzte Aktualisierung, online seit 26.8.10]
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