Eine Broschüre erklärt schnell das Tierschutzgesetz für die Halter von Heim- und Haustieren.
Bis zum 31.12.2004 war der Tierschutz Landessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Es gab in Österreich 10 verschiedene Landestierschutzgesetze. Mit 1.1.2005 trat das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz in Kraft. Es gelten nunmehr in allen Bundesländern einheitliche Bestimmungen. Für die Gesetzgebung ist der Bund zuständig, die Vollziehung ist jedoch ausschließlich Angelegenheit der Länder! Zuständig ist in erster Instanz die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde; gegen deren Entscheidungen kann Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes (UVS) erhoben werden.
Ziel dieser Broschüre ist es, den Bürgerinnen und Bürgern das Tierschutzgesetz näher zu bringen und zwar in den für den Halter von Heim- und Haustieren relevanten Bereichen. Nach dem allge-meinen Teil wird im speziellen Teil auf die Haltungsbedürfnisse der in Österreich häufigsten Haus-tierarten eingegangen. Nutztiere blieben in dieser Broschüre bewusst ausgeklammert . In dieser Broschüre werden die rechtlichen Bestimmungen nur in den Grundzügen nähergebracht, ohne bis ins letzte Detail darauf einzugehen, da dies eine Verschlechterung der Lesbarkeit dieser Broschüre zur Folge hätte.
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- Das österreichische Tierschutzgesetz - Die wichtigsten Bestimmungen für Hund, Katze, Sittich & Co schnell erklärt
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- 5.10.22 [Letzte Aktualisierung, online seit 31.3.11]
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