Montag, 27. Februar 2017

[ #vögel ] Rote Liste der Schweizer Brutvögel (2010)

Die Rote Liste Brutvögel wurde gemäss den Richtlinien der IUCN nach zehn Jahren von der berühmten Schweizerischen Vogelwarte Sempach revidiert. 

Sie ersetzt die 2001 erschienene Liste der gefährdeten Brutvogelarten der Schweiz (Keller et al. 2001), die ebenfalls bereits nach den Kriterien der IUCN erstellt wurde. Nach wie vor sind knapp 40 Prozent der Arten auf der Roten Liste aufgeführt.Die Zahl der potenziell gefährdeten Arten ist mit 16 Prozent gegenüber 12 Prozent gestiegen.

Ausgestorben. Zwar gibt es auch Positives zu vermelden: Dank des erfolgreichen Wiedereinbürgerungsprogramms konnte der Bartgeier von der Liste der ausgestorbenen Arten gestrichen werden. Doch mussten zwei Arten neu als in der Schweiz ausgestorben taxiert werden, nämlich Raubwürger und Orpheusgrasmücke.

Die neue Rote Liste zeigt den Handlungsbedarf deutlich auf. Die Förderungder Biodiversität muss in allen Politikbereichen stärkeres Gewicht erhalten, und es braucht zusätzliche Anstrengungen der zuständigen Stellen um die negative Entwicklung zu stoppen, damit die Bilanz bei der nächsten Revisionder Roten Liste der Brutvögel besser abschneidet.

Rote Listen versus Prioritäre Arten. Der Begriff der Roten Listen ist heute nicht nur bei Fachleuten, sondern auch in der Bevölkerung allgemein bekannt. Rote Listen sind Warnsignale für den Zustand der Natur und eines der Instrumente für die Beurteilung von Lebensräumen. Rote Listen können zudem auch verwendet werden, um den Erfolg von Schutzmassnahmen zu überprüfen. Wenn es gelingt, die Zahl der Arten auf der Roten Liste zu reduzieren, ist ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Entwicklung getan.

Statt kleinräumiger Roter Listen setzt sich in der Schweiz nun auch der Begriff "Prioritärer Arten" im Naturschutzgedanken immer häufiger durch. Denn es wäre wohl falsch, mit Schutzmassnahmen zuzuwarten, bis eine Art auf der Roten Liste steht, denn es ist grundsätzlich Aufgabe des Naturschutzes, zu verhindern, dass Arten erst auf die Rote Liste gesetzt werden müssen. Bei allen Arten mit rückläufigen Beständen muss damit frühzeitig abgeklärt werden, worauf der Rückgang zurückzuführen ist, damit ein Handlungsbedarf rechtzeitig erkannt wird. Massnahmen zum Schutz oder zur Förderung von Arten sind im Allgemeinen erfolgversprechender, wenn sie frühzeitig ergriffen werden,als wenn zugewartet wird, bis die Art auf der Roten Liste erscheint.

Für Artenförderungsprogramme stehen deshalb nicht nur die stark gefährdeten Arten im Vordergrund.

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Inhalt
Abstracts 5
Vorwort 7
Zusammenfassung 8
Summary 9
1 Einleitung 10
2 Empfehlungen 11
3 Ergebnisse: Einstufung der Arten 13
3.1 Übersicht 13
3.2 In der Schweiz ausgestorben (RE) 16
3.3 Vom Aussterben bedroht (CR) 17
3.4 Stark gefährdet (EN) 18
3.5 Verletzlich (VU) 19
3.6 Potenziell gefährdet (NT) 20
3.7 Nicht gefährdet (LC) 21
4 Artenliste mit Gefährdungskategorien 22
5 Interpretation und Diskussion der Roten Liste 30
5.1 Vergleich mit der vorherigen Roten Liste 30
5.1.1 Übersicht 30
5.1.2 Arten mit Veränderungen 33
5.2 Diskussion 36
Anhang 38
A1 Die Roten Listen der IUCN 38
A2 Vorgehen bei der Erstellung der Roten Liste der Brutvögel 2010 45
A3 Dank 52
Literatur 53

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